Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mit der Nutzung des Zugangs zu Inbooma.net werden die Nutzungsbedingungen anerkannt.


§ 1 Einbeziehung der AGB


Die auf der Website oder schriftlichen Angebot angebotenen Online-Dienste werden von der Inbooma GmbH (im Folgenden Inbooma) erbracht. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und Inbooma kommt ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, dass das mit Inbooma bestehende Nutzungsverhältnis auf mit Inbooma im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen übertragen werden kann.


§ 2 Geltungsbereich der AGB


Inbooma unterhält im eigenen Namen und auf eigene Rechnung das Portal www.inbooma.net, über das der Nutzer ein darauf angebotenes Buchungssystem in seine Website integrieren kann. Diese AGB gelten für die Nutzung der Buchungssysteme über dieses Portal.


§ 3 Vertragsabschluss und Vertragsbeginn


(1) Als Nutzer können sich registrieren lassen:

a) Alle voll geschäftsfähigen natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

b) Juristische Personen.


(2) Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung unter wahrheitsgemäßer Angabe aller geforderten Informationen auf dem betreffenden Registrierungsformular, insbesondere der Angabe von gültigen Zahlungsinformationen oder einer Bankverbindung bei kostenpflichtigen Bestellungen.


(3) Ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss besteht nicht. Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung für Inbooma wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle Änderungen von Informationen, die bei der Registrierung abgefragt wurden, unverzüglich von sich aus Inbooma anzuzeigen. Bei der Registrierung wählen die Nutzer eine Benutzerkennung und Passwort. Diese Zugangsdaten sind geheim zu halten. Die Nutzer sind verpflichtet, Inbooma unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Benutzerkonto von Dritten missbraucht wird.


(4) Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten die Nutzer per E-Mail eine Auftragsbestätigung, die die Zugangsdaten inklusive Passwort für die Dienste von Inbooma beinhaltet. Der Nutzer ist allein für die Sicherheit ihres Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Nutzer ist allein für sämtliche unter seinem Namen getätigten Aktionen verantwortlich. Sollte das Passwort Unbefugten bekannt geworden sein, ist der Nutzer gehalten, sein Passwort unverzüglich zu ändern.


(5) Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt zwischen dem Nutzer und Inbooma ein Vertrag zustande. Nach erfolgreicher Registrierung hat der Nutzer die Möglichkeit, einzelne kostenpflichtige Nutzungsoptionen dazu zu buchen. Die dabei entstehenden Kosten werden dem Nutzer vor der Buchung angezeigt und orientieren sich an der jeweiligen Preisliste. Nach Buchung der Option erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail.


(6) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Nutzer das Reservierungssystems unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Aktivierung des Reservierungssystems, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Nutzer die Mängelrüge, so gilt das Buchungssystem als mangelfrei in die Website des Nutzers implementiert.


§ 4 Vertragsschluss und Vertragsinhalt bei Individuellen Angeboten von Inbooma


(1) Angebote von Inbooma sind freibleibend. Verträge mit Kunden kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Inbooma oder dadurch zustande, dass Inbooma den Vertrag ausführt.


(2) Inbooma kann Bestellungen des Kunden innerhalb von einer Woche nach Absendung der Bestellung annehmen.


(3) Inbooma behält sich das Recht vor, auch nach Abschluss eines Vertrags die versprochene Lieferung oder Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, soweit die Änderung oder Abweichung handelsüblich oder unwesentlich ist und keine garantierte Beschaffenheit betrifft.


(4) Produkt- und Leistungsbeschreibungen (insbesondere Angaben im Whitepaper oder auf der Internetseite von Inbooma) sind keine Garantien im Rechtssinne. Nur schriftlich abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien sind wirksam.


(5) Ist eine vereinbarte Lieferung oder Leistung nicht verfügbar, so kann Inbooma sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags lösen, wenn sie den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert und sich verpflichtet, eine von dem Kunden erbrachte Gegenleistung zu erstatten.


(6) Kostenangebote und EDV-Lösungsvorschläge von Inbooma bleiben deren geistiges Eigentum und sind vertraulich zu behandeln. Die wettbewerbswidrige Verwendung ist nicht zulässig. Inbooma behält sich vor, den Aufwand für die Erstellung eines EDV- Lösungsvorschlages entsprechend eines dem Kunden im vorab genannten Betrages in Rechnung zu stellen. Im Falle des Nichtzustandekommens des Auftrages sind die Unterlagen an Inbooma zurückzusenden oder soweit es sich um ausschließlich elektronische Inhalte handelt, zu vernichten.


§ 5 Inhaltliche Verantwortung des Nutzers/Freistellung


(1) Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Webseite/seines Angebots allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, dass die Dienste von Inbooma nicht für diffamierende, anstößige oder in sonstiger Weise rechtswidrige Inhalte verwendet werden. Er verpflichtet sich, dass seine Webseite, die die Dienste von Inbooma eingebunden hat, keinen diffamierenden, anstößigen oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Inhalt aufweist.


(2) Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er alleiniger Rechteinhaber der von ihm eingebundenen Webseite einschließlich deren Inhalte ist, hierüber frei verfügen kann und Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden.


(3) Der Nutzer stellt Inbooma von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegenüber Inbooma wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer an Inbooma zur Verfügung gestellten Unterlagen, Sachen, insbesondere urheberrechtlich geschützten Werken oder eingebundenen Diensten geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle für Inbooma aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Inbooma bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Nutzers gelten nicht, soweit der Nutzer die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.


§ 6 Nutzungsrechte


(1) Der Nutzer räumt Inbooma ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den Inhalten, für die die Nutzung der von Inbooma bereitgestellten Diensten gebucht wurde, ein. Die vorgenannte Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung und Vorführung, zur Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.


(2) Der Nutzer räumt Inbooma das Recht ein, die Webseite des Nutzers selbst zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen). Inbooma ist berechtigt, den Nutzer als Referenzkunden zu benennen. Der Nutzer räumt Inbooma insbesondere das nicht ausschließliche, zeitlich und nach Abrufmengen unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche Recht ein, die Webseite umfassend für die Eigenwerbung zu nutzen.


(3) Der Nutzer räumt Inbooma das Recht ein, die vom Nutzer angebotene Dienstleistung auf einem eigenen Portal anzubieten. Der Nutzer räumt Inbooma insbesondere das nicht ausschließliche, zeitlich und nach Abrufmengen unbeschränkte, weltweite, widerrufliche Recht ein, die Inhalte, die die angebotene Dienstleistung beschreiben, für die Veröffentlichung auf dem Portal von Inbooma zu nutzen.


(4) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, dass die Kundendaten ebenfalls von verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG genutzt und verarbeitet werden können.


§ 7 Laufzeit, Kündigung/pauschalierter Schadensersatz


(1) Die Laufzeit des Vertrags wird in der Beschreibung des gewählten Tarifs, Paket oder der Option angezeigt. Sofern keine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart oder in der Tarifbeschreibung oder einer Option angezeigt wird, beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate. Sie verlängert sich um jeweils weitere sechs Monate, sofern eine Partei nicht vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer schriftlich kündigt.


(2) Die Kündigung des Vertrages oder einer Option kann ebenfalls nach erfolgreichen Login auf der Webseite von Inbooma durchgeführt werden. Die erfolgreiche Kündigung wird dem Nutzer auf der Webseite angezeigt. Weiterhin erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail. Sollte der Nutzer nicht über die erfolgreiche Durchführung der Kündigung informiert worden sein, verpflichtet sich der Nutzer diesen Vorgang zu wiederholen oder Inbooma über den Nichterhalt der Bestätigung in Kenntnis zu setzen.


(3) Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange der jeweils anderen Vertragspartei zu berücksichtigen. Ein wichtiger Grund für Inbooma liegt insbesondere dann vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Nutzers eintritt. Daneben besteht ein wichtiger Grund, wenn gegen den Nutzer die Zwangsvollstreckung betrieben wird oder die Einleitung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers droht.


(4) Inbooma kann den Vertrag weiterhin außerordentlich kündigen, wenn der Nutzer mit der Zahlung eines überwiegenden Teils des Entgelts in Verzug gerät und die Höhe des Entgelts für sich betrachtet nicht unerheblich ist.


(5) In diesem Fall kann Inbooma einen pauschalierten Schadenersatz für den Verlust von sämtlichen bis zum regulären Vertragsende oder nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin noch offenen restlichen Entgelten in Höhe von 30 % des vereinbarten Beitrages erheben. Der Gesamtbetrag ist sofort fällig. (6) Sofern der Nutzer nachweisen kann, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schuldet er keinen oder nur den geringeren nachgewiesenen Betrag. Inbooma behält sich vor, einen weitergehenden Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.


§ 8 Verfügbarkeit


Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Inbooma-Website bzw. der Applikationen technisch nicht zu realisieren ist. Inbooma bemüht sich jedoch, die Inbooma- Website bzw. die Applikationen möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Inbooma stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste von Inbooma führen.


§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen


(1) Die Vergütung bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der Inbooma.


(2) Die Entgelte werden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sofern der Nutzer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird der Rechnungsbetrag frühestens am 5. Tag nach Zugang der Rechnung von Inbooma im Lastschriftverfahren vom Konto des Nutzers eingezogen. Die Zahlung des Entgelts ist für den gewählten Zeitraum im Voraus ohne jeden Abzug an Inbooma zu leisten. § 366 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Zahlungen des Nutzers werden auch bei anders lautender Zahlungsbestimmung des Nutzers stets erst auf Zinsen und Kosten und die ältere Schuld verrechnet.


(3) Dem Nutzer stehen als Zahlungsmöglichkeiten, sofern nicht anderes angegeben, die automatische Abbuchung vom Konto im Wege eines Lastschriftverfahrens, Zahlung per PayPal oder durch Überweisung nach Rechnungserhalt zur Verfügung. Mit einer Anmeldung und der Angabe der entsprechenden Bankverbindung erteilt der Nutzer Inbooma eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren.


§ 10 Vergütung für individuelle Angebote und Anpassungen


(1) Für die Vergütung ist der mit dem Auftraggeber jeweils vereinbarte Preis maßgebend. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt eine Stundenvergütung von 65,00 EUR als vereinbart. Diese Stundenvergütung gilt auch für zusätzliche Dienstleistungen oder weitere Anpassungen, die nach Kundenwunsch seitens Inbooma erbracht werden.


(2) Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Umsatzsteuer.


(3) Im Preis nicht enthalten sind die Kosten einer Installation oder Schulung sowie Kosten, die im Zusammenhang mit Datenbeschaffung und Recherche entstehen.


(4) Nach erfolgter Bereitstellung eines Prototyps auf einem Webserver ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Teilzahlung in Höhe von 30 % der Vertragssumme vorzunehmen. Die restliche Vergütung ist nach Fertigstellung der Software zu leisten. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel vermerkt wurde. Die Entgelte müssen nach Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen dem auf der Rechnung von Inbooma angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug.


§ 11 Zahlungsverzug


(1) Wenn der Nutzer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist Inbooma vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrags des Nutzers bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen.


(2) Kann eine Lastschrift aus Gründen die Inbooma nicht zu verantworten hat, nicht durchgeführt werden, verpflichtet sich der Nutzer, den dadurch entstandenen Schaden sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro an Inbooma zu erstatten. Dem Nutzer bleibt der Nachweis, dass die Kosten nicht oder in geringerem Umfang entstanden sind, vorbehalten.


(3) Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist Inbooma vorbehaltlich weiterer Rechte berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten.


§ 12 Aufrechnung/Zurückbehaltung


Der Nutzer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Inbooma anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


§ 13 Haftung


(1) Inbooma haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn Inbooma diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn Inbooma fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Inbooma haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.


(2) Die obigen Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


(3) Der Nutzer hat etwaige Schäden, für die Inbooma haften soll, Inbooma unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


§ 14 Datenschutz


Inbooma erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Nutzer erhält. Inbooma nutzt diese Informationen, um die Kundenbeziehung mit dem Nutzer zu gestalten und dem Nutzer auch andere eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Der Nutzer hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung seiner gespeicherten Daten.


§ 15 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Inbooma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle anderen vertragsrelevanten Dokumente mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen notwendig ist, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. In diesem Fall wird Inbooma dem Nutzer vorher die Änderungen und deren Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis in hervorgehobener Form mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen nach Änderungsmitteilung widerspricht oder Dienstleistungen zuvor ohne Widerspruch weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Nutzer einer Änderung, hat Inbooma das Recht, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.


§ 16 Gerichtsstand


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leipzig.


§ 17 Rechtswahlklausel; Vertraulichkeit


(1) Der Werbevertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).


(2) Die Vertragspartner behandeln alle Informationen und Unterlagen, die ihnen von dem

oder über den Vertragspartner zugehen oder bekanntwerden, strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Gegenstände werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind. Die Pflichten gelten insbesondere für Software und Daten.


§ 18 Vertragsübergang/Salvatorische Klausel


(1) Inbooma kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Nutzer steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.


(2) Sollte eine Bestimmung des Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


Stand: März 2013